Schottergärten
Schlechte Alternative für Natur und Mensch
Beim Spazieren in der Nachbarschaft entdeckt man immer häufiger Vorgärten aus Kies und Stein. Dieser triste Trend ist jedoch weder für Natur noch Mensch von Vorteil.
Eine solche Fläche ist biologisch so gut wie tot. Heimische Tiere finden hier weder Lebensraum noch Nahrungsquelle. Vögel, Bienen, Hummeln, Schmetterlinge und andere Tiere brauchen ein grünes Zuhause, ein Gemisch aus heimischen Blütenpflanzen und Gehölzen. Für die Tiere ist jeder grüne Vorgarten von Bedeutung, jede heimische Blüte ist wichtig. Ein Verbund aus vielen grünen Vorgärten ergibt für die Tiere einen großen Lebensraum.
Schottergärten sind zudem schlecht für den Boden. Durch das Gewicht der Steine wird der Boden oftmals so verdichtet, dass das Wasser kaum abfließen kann. Man findet es im Keller oder auf der Straße wieder, wo es ungefiltert ins Grundwasser fließt. Um aus einer solchen Steinwüste wieder einen attraktiven Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu machen, braucht es viel Geduld und jede Menge Humus, da der Boden sich nur schwer erholt.
Eine Fläche aus Kies und Stein ist außerdem alles andere als pflegeleicht. In den ersten zwei Jahren wird sie ihr einheitliches graues Bild vielleicht noch aufrecht erhalten können, aber die Natur findet ihren Weg. So kommt es trotz Unkrautvlies durch das Zersetzen von Laub und Pollenflug aus Nachbargärten dazu, dass sich das sogenannte „Unkraut“ wieder ausbreitet. Dieses aus den winzigen Ritzen zwischen den Steinen zu entfernen ist mühsame Arbeit.
Ein letzter großer Nachteil von Schottergärten ist ihre Klimabilanz. Die Herstellung und Anlieferung des Materials verbraucht enorme Mengen Energie. Für das Unkrautvlies wird zudem Erdöl benötigt und bei einer Entsorgung fällt wiederum Müll an. Nach 10 Jahren wird die graue Fläche durch Moos und „Unkraut“ so unansehnlich, dass Steine und Vlies erneuert werden müssen.
Ein grauer Vorgarten ist vor dem Hintergrund von Umwelt- und Klimaschutz keine Alternative zu einer grünen Oase aus heimischen Blütenpflanzen und Gehölzen.
Zudem heißt es in § 9 Absatz 2 NBauO: „Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.“
Hier stellt sich die Frage, warum die Gemeinden die – leicht einsehbaren – Vorgärten nicht kontrollieren und Hausbesitzer auf die Rechtsvorschrift aufmerksam machen.
Kommunen sagen Schottergärten den Kampf an
Ein Beitrag im NDR Fernsehen vom 27.10.2020
In dem Naturschutzgesetz von Bremen sind Schottergärten verboten, denn sie sind unökologisch. In Niedersachsen ist man noch nicht so weit. Umweltschützer fordern, dass nun stärker durchgegriffen wird …
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