Kreisgruppe Helmstedt

Wald-Brief 1 – 2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

K.-F. Weber

der unten beschriebene Fortgang wird vor Ort dokumentiert. Über ihn wird weiter informiert. Ich rufe alle verantwortlich Handelnden auf, die offensichtlich durch das Forstamt Wolfenbüttel beabsichtigten Maßnahmen im FFH-Gebiet Rieseberg Forstabteilung 206 nicht durchzuführen oder zu unterbinden. Solange die Zusammenstellung nutzungsfreier Wälder in Deutschland und Niedersachsen durch die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt und das Bundesamt für Naturschutz nicht öffentlich zur allgemeinen Auswertung vorliegt, muss es für bisher ungenutzte Wälder ein absolutes Moratorium geben.

Karl-Friedrich Weber


Waldwahrheit in Niedersachsen 2013

Die Niedersächsischen Landesforsten beginnen in einem Altbestand des Naturschutzgebietes Rieseberg im Forstamt Wolfenbüttel mit Holzeinschlag, nachdem Forstleute diesen Wald in vier Forsteinrichtungszeiträumen über fünfundvierzig Jahre lang wegen seiner unberührten mystischen Schönheit und ökologischen Bedeutung von jedem Eingriff freigestellt haben.

Was sich im Rieseberg anbahnt, ist ein Desaster für die Glaubwürdigkeit des Naturschutzes in Deutschland und den Verwaltern des öffentlichen Landeswaldes, den Niedersächsischen Landesforsten.

Noch während die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt und das Bundesamt für Naturschutz die Ergebnisse ihrer bundesweiten Erfassung der nutzungsfreien Wälder vorgelegt haben, um daraus das bundesdeutsche Strategieziel nutzungsfreier öffentlicher Wälder auf zehn Prozent der Waldfläche zu entwickeln (hot-spot-Konzept), werden durch die Landesforsten systematisch Tatsachen geschaffen. Wälder, die wie im Rieseberg seit Jahrzehnten nutzungsfrei sind, gehören selbst in Naturwaldreservaten zu den extremen Seltenheiten.

Was geht in den Köpfen und Herzen von Forstbeamten vor, die Hand an derartige Waldjuwelen legen? Wer kann es mit seinem ethischen Empfinden vereinbaren, auf jungfräulichen Waldböden zu beginnen, mit schweren Bringungsgeräten in unberührte Waldsysteme einzugreifen, um Brennholz zu produzieren? Denn darum geht es augenscheinlich. Wer hat eigentlich eine Spur von Bewusstsein darüber, was er anzurichten beabsichtigt?

Weder gibt es eine waldbauliche noch betriebswirtschaftliche Begründung. Der Rieseberg ist FFH-Gebiet mit zahlreichen streng geschützten Tier- und Pflanzenarten und wegen seines Wertes als Lebensraum im ganzen Land bekannt. Jahrzehntelang haben Naturschutzverbände und Forstamt gemeinsam diesen Schatz gehütet und entwickelt. BUND und Stiftung Naturlandschaft haben außerhalb des Waldes große Flächen Ackerland erworben und zu artenreichen Mähweiden und Gebüschen entwickelt, um die Feld-Wald-Konfliktzone aufzuheben. Bürger haben gespendet und sich ehrenamtlich eingesetzt. Dass die Hauptgefahr für den Erhaltungszustand dieses Gebiet von einer staatlichen Forstverwaltung ausgeht, hat sich niemand mehr vorstellen können. Der Rieseberg war zu einem Modellfall modernen Naturschutzverständnisses geworden.

Und es beweist sich einmal mehr: Greenpeace hat Recht mit seinen mahnenden Aktionen, und Naturschutzverbände wie BUND und NABU fühlen sich in ihrem Bemühen um einen Dialog einmal mehr eines Besseren belehrt.

Die Bringungstrassen und die zu fällenden Bäume sind bereits markiert. Wird dieses Vorhaben nicht noch durch den Forstbetrieb selbst oder die Rechts- und Fachaufsicht abgewendet, werden die Verantwortlichen einen langen Folgeprozess in Kauf nehmen müssen. Am Beispiel Rieseberg wird dann festgemacht werden, ob deutsches und europäisches Naturschutzrecht, politische Ziele der Bundesrepublik und internationale Verlässlichkeit Substanz haben oder sich als Farce erweisen.

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Rieseberg, Abteilung 206a2
Rieseberg, Abteilung 206a2
Rieseberg, Abteilung 206a2

Der Bestand in Abteilung 206a2 liegt in unmittelbarem Anschluss an das Naturwalreservat Rieseberg. Er wurde nachweislich seit 1965 weder genutzt, noch befahren.


Wald-Brief 1 – 2013 als PDF (287 KB)