Kreisgruppe Helmstedt
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Wald-Brief 2 – 2010

„Wenn man seine ganze Aufmerksamkeit auf die mathematisierbaren Strukturen in der Natur legt, die man durchschauen und beherrschen kann, dann sieht man in zunehmendem Maße von dem ab, was zugrunde liegt. Und ein unbegrenzter Fortschritt, der nur ein technischer, nur ein materieller Fortschritt ist, und nicht zugleich eine größere Bewusstseins- und Wahrnehmungsreifung enthält, kann nur katastrophal sein.“

(Carl Friedrich von Weizsäcker im Gespräch mit Dieter Mersch anlässlich seines 80. Geburtstags am 28. Juni 1992)


Von guten Händen und bester Forstwirtschaft –

wie sich die Landesforsten sehen

K.-F. Weber

Sehr geehrte Leser,

„Forestry at its best“, „Wald in guten Händen“ (1). So haben sich die Niedersächsischen Landesforsten im Kontext des bundesdeutschen Clusters Forst und Holz in ihren Werbebroschüren eine eigene Wirklichkeit geschaffen. Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zukunft sind tragende Begriffe dieser neuen schönen Welt. Durch sie werden gute Hände wunderbar geleitet; auf „beste“ Weise. Das Beste ist nicht mehr steigerungsfähig.

Gute Hände können nur zu guten Menschen gehören. Folgerichtig können böse Menschen keine guten Hände haben. Es sind also gute Menschen, die den Wald in ihren guten Händen halten.

Gut ist die radikale Unterscheidung von böse in der jüdischen Tradition und in ihrer christlichen Ausformung ein Geschenk an das Abendland. Das Unvermögen, einen lebendigen und ergebnisoffenen Diskurs zu führen, bekommt damit einen selbstgerechten Schutzschild.

Können gute Hände falsches tun ? Können gute Menschen zum Beispiel mit bewusst falschen Aussagen andere Menschen im Interesse Ihrer Gruppe manipulieren ?

Die öffentlichen Landeswälder: gestern noch dienende Verwaltung der Bürger im Bürgerwald, heute Unternehmer in der Rechtsform einer Anstalt und größter Waldbesitzer des Landes ? Von der Information über den Wald zum Eigenlob eines Geldgewinnmaximierers ?

Ein tragfähiges ethisches Fundament für eine neue Wirklichkeit, auch für die eines Forstbetriebs, braucht jedoch Diskussion und Öffnung sowie selbstkritische Distanz statt Selbstgerechtigkeit.


„Im Landeswald findet Naturschutz auf allen Flächen statt.“

„Natur- und Artenschutz sind ein fester Bestandteil in der täglichen Arbeit.“

(Aus der Werbebroschüre „Wald in guten Händen“) (1)

Waldschutzgebiete der Landesforsten –

Anspruch und Wirklichkeit am Beispiel des FFH-Gebietes Nordwestlicher Elm

Der Forstliche Rahmenplan 2003 für den Großraum Braunschweig bestimmt:

„Zur besonderen Sicherung und Entwicklung heimischer Pflanzen- und Tiergemeinschaften und natürlicher Prozesse durch forstliche Maßnahmen hat die Landesforstverwaltung in Abstimmung mit der Naturschutzverwaltung ein auf den Landeswald bezogenes, repräsentatives Konzept für Waldschutzgebiete und Sonderbiotope im Rahmen des Regierungsprogramms ‚Langfristige ökologische Waldentwicklung‘ (LÖWE) aufgestellt. Die darin festgelegten Gebiete der verschiedenen Kategorien werden vorrangig in Eigenbindung der Landesforstverwaltung (heute Landesforsten) gesichert.“

Es wird also besonders gesichert und entwickelt. Natürliche Prozesse werden per Definition durch forstliche Maßnahmen gesichert. (Gesichert ist nicht relativierbar, also alternativlos. Wie kann man sichern steigern durch besonders sichern und wie geht das durch forstliche Maßnahmen ?)

„Naturwirtschaftswälder“ sind mit 9.300 ha Wald und 13 % Anteil am Landeswald z. B. im Großraum Braunschweig (außerhalb des Nationalparks Harz) die flächenhaft größte Kategorie des Waldschutzgebietskonzeptes in Niedersachsen.

Was wird in Naturwirtschaftswäldern laut Forstlichem Rahmenplan für den Großraum Braunschweig besonders gesichert ?
Antwort: Sie werden langfristig ausschließlich mit den Baumarten der jeweiligen potenziellen natürlichen Waldgesellschaft bewirtschaftet.

Im Glossar der Richtlinie zur Baumartenwahl des LÖWE von 2004 klingt das etwas anders:
Die Bewirtschaftung von Naturwirtschaftswäldern ist „auf die nachhaltige Erhaltung bzw. ggf. Entwicklung, der Nutzung und Wiederverjüngung naturnaher Vegetationszusammensetzung ausgerichtet“.

Wissen wir nun, was wir meinen sollen ? Und ist das alles, was Naturnähe ausmacht ? Gibt es in Naturwirtschaftswäldern etwa besonders hohe Anteile alten Waldes ? Oder besonders viel starkes stehendes und liegendes Totholz ? Oder eine besonders minimierte Bestandeserschließung ? Oder ein gegenüber LÖWE-Standard besonderes Habitatbaumkonzept ?

Ist es für eine naturnahe Waldwirtschaft hervorzuheben, dass keine fremdländischen Baumarten wie Roteichen, Douglasien oder Küstentannen angebaut werden wie im übrigen LÖWE-Wald ? Oder ist es nicht vielmehr eine Selbstverständlichkeit ?

Wenn man besonders sichern will, setzt das Informationen über das voraus, was man sichern will und vor allem, in was sich der Normalzustand vom besonderen Zustand unterscheidet. Was ist vorhanden außer einer Strukturanalyse ? Wie ist diese ausgewertet und welche konkreten Konsequenzen ergeben sich aus dem Auswertungsergebnis ? Welche relevanten Tierarten sind erfasst. Ist ihr Erhaltungszustand bekannt ?

Betrachten wir das Reitlingstal im Elm und den angrenzenden Forstort Evesser Berg, eines der attraktivsten Naherholungsgebiete des Braunschweiger Landes.

Bestandesgeschichte:

Vor vierzig Jahren galten die teilweise über 200-jährigen Buchenwälder des Reitlingstales als ein Kleinod des Elms. Sie begeisterten die Fachwelt, vor allem wegen des Alters der Bestände, deren botanischen Vielfalt und erd- und siedlungsgeschichtlichen Bedeutung.

**) Ab 1970 begann eine Periode massiver Holzeinschläge in diesen Wäldern. Der über 320 Hektar große Forstort Evesser Landholz, Privatwald der Kommende Lucklum, wurde 1970 an das Land Niedersachsen verkauft. Die großflächigen Buchenaltholzbestände wurden durch den Bau neuer Forststraßen erschlossen. In den Abteilungen 74 und 75 wurden die Buchenalthölzer im Großkahlschlagverfahren als Sortimentshieb *) für den Bedarf der Schälholzfirma Reese abgeräumt und die Freiflächen anschließend über ein Jahrzehnt zur Freude der hohen Rot-, Dam- und Rehwildbestände mit Hunderttausenden Pflanzen so lange aufgeforstet – massive Pestizidanwendung inbegriffen – bis sich die letzte Fehlstelle an dem exponierten Südhang allmählich schloss.

Durch den Anfall der großen Holzmengen entstand ein dichtes Rückegassennetz (siehe Luftbild). Die labile Lössauflage über Muschelkalk erodierte und wanderte nach starken Regenfällen und Schneeschmelze hangabwärts.

Mit einem „Enthauptungsschlag“ waren die ältesten Buchenwälder in wenigen Jahren verschwunden. Nur ein heute 172-jähriger Buchenaltholzbestand der Abt. 71 a1 blieb verschont.

*) Wenn Bäume im Hinblick auf die speziellen Sortimentsansprüche eines Käufers eingeschlagen werden, bezeichnen Forstleute dieses Vorgehen als Sortimentshieb. Oft sind dann die übrigen zwangsläufig mit anfallenden Sortimente eines Baumes nicht optimal zu verwerten. Die einseitige Ausrichtung dieser Nutzung ist deshalb seit jeher wegen ihrer oftmals ökologisch und wirtschaftlich schädlichen Gesamtfolgen verpönt und wird generell als Verstoß des Grundsatzes nachhaltig hoher Wertschöpfung angesehen. Heute nimmt kaum mehr jemand Anstoß an dieser Praxis. Die aktuelle Nachfrage wird bedient.

**) Ab 1969 war ich mit dieser Entwicklung im damaligen Forstamt Königslutter unmittelbar dienstlich befasst.

Abt. 74a

Großkahlschlag Abt. 74 a, Evesser Berg aus den Jahren 1970/71 (Luftbild vom 25.09.1977)
Ein dichtes Rückegassennetz und Löss-Erosionsrinnen (helle Trassen) sind fünf Jahre nach dem Kahlschlag noch deutlich zu erkennen.

Wie ging es weiter ?

Anspruch

Der Evesser Berg wurde wegen seiner besonderen Naturausstattung

  • Landschaftsschutzgbiet „Elm“,
  • FFH-Gebiet Nordwestlicher Elm (EU 3730-303, Nds. 153),
  • Vorranggebiet für Natur und Landschaft als Ziel der Raumordnung für den Großraum Braunschweig,
  • Vorbehaltsgebiet für besondere Schutzfunktionen des Waldes,
  • Vorranggebiet für Trinkwassergewinnung,
  • Vorbehaltsgebiet für Erholung.

Zuständige Naturschutz- und Waldbehörde ist der Landkreis Wolfenbüttel. Er hat gegenüber den Landesforsten die Ziele des Naturschutzes im Rahmen deutschen und europäischen Rechts sicher zu stellen.

Zusätzliche Bindungen im Rahmen des Waldschutzgebietskonzeptes der Niedersächsischen Landesforsten:

  • Naturwaldreservat Kuxberg (NW – Abteilungen 77 bis 79)
  • Naturwirtschaftswald (NWW – übrige Abteilungen)
  • Historisch alter Wald

Sind die Naturgüter durch rechtlich strikte Bindungen, Aufsicht, ordnungsgemäße Forstwirtschaft und besondere Eigenbindung der Landesforsten gesichert ?

Wirklichkeit

Abt. 81 a2

Abteilung 81 a2 – Buchenaltholz 148 Jahre

Die Holzernte kernfreien Buchenholzes guter bis sehr guter Qualität erfolgt deutlich unterhalb des Zieldurchmessers (BHD=Brusthöhendurchmesser 65 cm und höher, gemessen in 1,30 m über dem Boden) und damit unterhalb der höchsten Wertschöpfung. Der Geldwert eines Baumstammes guter Qualität pro Kubikmeter Holz erhöht sich in der Regel beträchtlich, wenn er höhere Stammdimensionen erreicht.

Abt. 81 a2

Abteilung 81 a2 – Holzbringung bei ungeeignetem Bodenzustand unter Inkaufnahme schwerer und dauerhafter Verdichtungsschäden

Abt. 81 a2

Abteilung 81 a2 – Einschlag auf den stärksten qualitativ besten Stamm in der Baumgruppe, jedoch weit unterhalb des Zieldurchmessers.

Naturwirtschaftswald

Abteilungen 80  b1, 73 a2 und 74 a, Naturwirtschaftswald (Foto Google 2007). Die helle Färbung, noch aus großer Höhe zu erkennen, verdeutlicht den abgeschwemmten Lössboden.

FFH-Gebiet und Naturwirtschaftswald

FFH-Gebiet und Naturwirtschaftswald – Abteilungen 80 b1, 73 a2 und 74 a (Google-Foto)

Ein völlig neues Rückegassennetz wurde über die alten Erschließungssysteme des Großkahlschlags von 1970/71 gelegt. Der Abstand der Gassen beträgt nun überwiegend 9 – 18 Meter (Mindestabstand nach PEFC-Zertifizierung und LÖWE 20 m – u. a. in Baden-Württemberg 40 m).

Bodenverdichtungen auf diesen empfindlichen Böden können über hundert Jahre wirken. Die so geschädigte Fläche des Waldbodens dürfte durch die Überlagerung der Fahrgassen im Schutzgebietsbereich Evesser Berg über 35% oder über 80 ha betragen. Das bedeutet gleichfalls Verlust oder Verminderung von Holzproduktionsfläche. Das Feinwurzelwerk der noch stehenden Bäume neben den Gassen ist ebenfalls geschädigt und verringert zusätzlich die Vitalität der alten Buchen.

Abt. 78 a3

Abteilung 78 a3 (FFH-Gebiet und Naturwirtschaftswald – im Hintergrund das Naturwaldreservat Kuxberg) Feinerschließung im Abstand bis unter acht Meter. Enger geht es nicht mehr. Sämtliche Altbuchen wurden entfernt. Habitatbäume fehlen, Stark-Totholz ebenfalls.

Abt. 82

Abteilung 82, FFH-Gebiet und Naturwirtschaftswald. Die Erosionsrinnen der Rückewege schwemmen bei Starkregen große Mengen des Lössbodens hangabwärts. Gegenüber der Erosionsruhe in Naturwäldern vertausendfacht sich hierdurch der anthropogen verursachte Vorgang der Bodenvernichtung.

vorletzter Habitatbaum

FFH-Gebiet und Naturwirtschaftswald – der vorletzte Habitatbaum zu Brennholz

allerletzter Habitatbaum

FFH-Gebiet und Naturwirtschaftswald – der allerletzte Habitatbaum zu Brennholz

Abt. 71 a1

FFH-Gebiet und Naturwirtschaftswald, Abt. 71 a1, geschlossener Buchenaltbestand im Jahr 1977 – heute mit 180 Jahren der älteste Wald im Schutzgebiet.

Abt. 71 a1

Abt. 71 a1 – derselbe Bestand bis 2006. Er wurde von intensiver fachlicher Diskussion der Forstbeamten des Forstamtes Elm (früher Königslutter) begleitet vorbildlich auf den starken Zieldurchmesser genutzt. Durch sein relativ hohes Alter wäre er ein beispielhafter Beginn der Reifungsphase im Sinne der Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung und eines günstigen Teilzustandes des FFH-Gebiets.

Abt. 71 a1

FFH-Gebiet und Naturwirtschaftswald. Abt. 71 a1 – derselbe Bestand ab 2006 – Beispielhafter LÖWE- und Schutzgebiets-Waldbau im Zeichen der naturnahen nachhaltigen Forstwirtschaft in den Bürgerwäldern des Landes Niedersachsens oder ein waldbauliches Armutszeugnis ?

Abt. 71 a1

FFH-Gebiet und Naturwirtschaftswald. Abt. 71 a1 – derselbe Bestand

Bei kahlschlagartigen Endnutzungen fallen große Holzmengen an, die ein Befahren und Schädigen der Waldböden beim Rückebetrieb fast unausweichlich machen.

Wie also erscheint die Wirklichkeit?

Der Anspruch und die Wirklichkeit sind vollkommen entkoppelt. Wir erkennen im beschriebenen Beispiel eine Folgewirkung, die, von wenigen Ausnahmen abgesehen, den Zweck des Regelwerks von Schutzkategorien und Nachhaltig­keits­grundsätzen leer laufen lässt und sogar ins Gegenteil verkehrt.

Ihr Karl-Friedrich Weber


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