Lebensraumschutz im Spannungsfeld fachlicher Erfordernisse, gesellschaftlicher Ansprüche und tatsächlicher Umsetzungsspielräume
Karl-Friedrich Weber
Referat, gehalten anlässlich der Fachtagung von BUND und Niedersächsische Landesforsten „Der Kleiber – Lebensraum und Biologie“ am 19. September 2006 im Bildungszentrum Jagdschloss Göhrde.
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Fachdiskussion zu führen, setzt immer voraus, dass im Diskurs stets die Orientierung über den Raum gegeben ist, in dem dieser stattfindet. Die Frage, was denn die Lebensraumansprüche des Kleibers mit dem mir gestellten Thema zu tun haben, stellt sich daher nur scheinbar.
Mir ist ein Thema gestellt worden, das entsprechend weit gefasst ist und deshalb auf einige Schwerpunkte konzentriert werden sollte, denen aus meiner Sicht ein besonderes Gewicht zukommt.
Lebensraumschutz wird in einen Zusammenhang gestellt, ja in ein Spannungsfeld gesetzt mit fachlichen Erfordernissen, gesellschaftlichen Ansprüchen und tatsächlichen Umsetzungsspielräumen, die es aufzulösen gelte. Das bedarf einer Begründung.
Auf das globale Oberziel einer dauerhaft nachhaltigen Nutzung des verfügbaren Umweltraumes unter den Bedingungen sozialer Gerechtigkeit hat sich die Weltgemeinschaft seit Rio 1992 verständigt. Sie findet ihren Niederschlag in zahlreichen Folge- und Parallelvereinbarungen auf den jeweiligen Handlungsebenen und ist in eine nachgeordnete Ziel- und Zeithierarchie eingebunden.
Dabei ist der Umweltraum als der Anteil nachhaltiger Ressourcenverfügbarkeit für jeden Menschen zu verstehen, der je nach den tatsächlich gegebenen Umständen wachsen oder schrumpfen kann.
Die Umsetzung der beschlossenen Ziele und ihrer Wegeetappen wird gesteuert durch die Macht des Faktischen, vor allem der tatsächlichen gesellschaftlichen Prozesse innerhalb der Staatengemeinschaft, aber auch durch wirtschaftliche und militärische Machtverhältnisse, die sich zunehmend globalisiert in immer größerem Ausmaß einer staatlichen Kontrolle entziehen.
Als ein Gegengewicht entwickeln sich weltweit handelnde Nichtregierungsorganisationen (NGO), die sich weniger einer normativen Ethik, als mehr einer Gesinnungs- und Verantwortungsethik verpflichtet fühlen und bereits recht gut vernetzt sind. Sie werden von den staatlichen Organen in der Regel als nicht legitimiert empfunden. Ihre Aktivitäten werden zwar offiziell wohlwollend kommentiert, in der Praxis wird ihnen jedoch in eher misstrauischer, oft auch in ablehnender Weise begegnet.
Die Sympathie gegenüber den NGO´s wächst trotz oder gerade wegen dieser subtilen Widerstände der Apparate weltweit. Die Menschen spüren, dass die erforderlichen Prozesse in eine nachhaltige Zukunft gefährlich langsam ablaufen. Eine Weltkonferenz ohne Mitbeteiligung von NGO´s ist heute kaum mehr denkbar.
Art. 20 des deutschen Grundgesetzes bestimmt, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Dieses Volk hat sich verfassungsgemäß als eine repräsentative Demokratie konstituiert.
Im Zuge der Verfassungsrechtsreform von 1994 wurde der Artikel 20a – natürliche Lebensgrundlagen – eingefügt. Mit dieser Staatszielbestimmung Umweltschutz kommt der Deutsche Bundestag einem Auftrag des Volkes nach. Es hat nämlich diese Bestimmung in einem Jahrzehnte dauernden Diskurs zur gesellschaftlichen Reife entwickelt.
Der Artikel 20a lautet:
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und Rechtssprechung.
Gemeint sind die Lebensgrundlagen Boden, Wasser, Luft, Tiere und Pflanzen – nicht übrigens die Kulturlandschaft – als Schutzgut. Dieser Auftrag wird allgemein anthropozentrisch verstanden, obwohl der Schutz der Lebensgrundlagen die Grundlagen sämtlichen Lebens meint, nicht nur die der menschlichen Existenz.
Der Auftrag ist an den Staat gerichtet; an die Parlamente, die Regierungen, die Kommunen, an Realverbände, soweit sie Körperschaften öffentlichen Rechts sind.
Folgerichtig sind die Ziele des Naturschutzes im §1 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 25. März 2002 erstmalig erweitert worden um den Schutz, die Pflege und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen.
Die Natur als Selbstwert zu schützen, und zwar durch verbindliche Normen – auch das ist ein gesellschaftlicher Entwicklungsprozess, den man durchaus als Weg zu einer weiterentwickelten Ethik werten kann. Dieser Weg wurde erstmals auf politisch höchster Ebene in der Regierungserklärung Helmut Kohls 1998 abgesteckt, die er unter das Oberziel „Die Schöpfung bewahren“ gestellt hatte.
Auf dieser Ebene steht das Staatsziel Umweltschutz mit seinem Optimierungsgebot und Verschlechterungsverbot über die ausführende Gesetzgebung in der Abwägung mit anderen Staatszielen, die sich aber insgesamt stets am höchsten Nutzen für die Allgemeinheit auszurichten haben.
Wie gerecht abzuwägen sei, hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Abwägungslehre vom 12.12.1969 allen staatlich Handelnden an die Hand gegeben, sowie unter volle rechtliche Überprüfung gestellt. Sie ist ständige Rechtssprechung und lautet:
Für eine ordnungsgemäße Abwägung ist erforderlich, dass
- eine sachgerechte Abwägung überhaupt stattfindet,
- in die Abwägung alle Belange eingestellt werden, die nach Lage der Dinge eingestellt werden müssen,
- die Bedeutung der Belange nicht verkannt wird und
- der Ausgleich zwischen den Belangen nicht außer Verhältnis zum objektiven Gewicht der einzelnen Belange erfolgt.
Es ist erstaunlich, wie wenig präsent sowohl der Artikel 20a, als auch die Abwägungslehre im täglichen staatlichen Geschehen ist. Viele, deren Aufgabe tägliches Abwägen ist oder sein sollte, haben von diesem ausgereiften Instrument nur schemenhafte Vorstellungen und können den fundamentalen Unterschied zwischen pflichtgemäßem Ermessen und Ermessenswillkür nach persönlichen Vorstellungen nicht erkennen oder nehmen ihn nach belieben zur Kenntnis.
Die gesellschaftlichen Ansprüche an den Lebensraumschutz finden sich in einer lückenlosen Handlungs- und Entscheidungshierarchie u. a. als Ausfluss der Staatszielbestimmung wieder. Der Staat hat sie in optimierender Weise zu erfüllen.
Geschieht das, gibt es keine objektive Grundlage für das Entstehen von Spannungsfeldern zwischen staatlichem Handeln und gesellschaftlichen Ansprüchen, wohl aber mit Partikular- und Gruppeninteressen.
Es wäre lebensfremd zu meinen, dass eine normative Ethik, also die Entwicklung, Entfaltung und Begründung allgemeinverbindlicher Aussagen, Prinzipien, Gesetze, Regeln und Normen, derer sich der Staat bedient, immer auch dann akzeptiert würde, wenn der Einzelne oder eine Interessengruppe sich in ihren persönlichen oder kollektiven Umständen eingeschränkt fühlte. Das ist normal und bedarf in einer demokratischen Ordnung keiner besonderen Aufmerksamkeit.
Wenn sich die gesellschaftlichen Oberziele in einem komplexen Prozess formieren und weiterentwickeln, kann der Staat als ein Instrument, das sich die Gesellschaft für die Sicherung ihrer Ordnung gegeben hat, nicht qualitativ über ihr stehen.
Aristoteles sagte, dass es Aufgabe der Politik sei, diejenige Staatsform zu finden, die nicht die an sich vollkommenste, aber die brauchbarste sei und fragte:
„Welche also ist die beste Verfassung und das beste Leben für die meisten Staaten und die meisten Menschen, wenn man an Tugend nicht mehr verlangt, als das Maß des Durchschnittsmenschen, noch an Bildung mehr als ohne besondere Begünstigung der Natur und der Umstände möglich ist, noch eine Verfassung, die nur im Reiche der Ideale liegen kann, sondern ein Leben, dass mit zu leben, eine Verfassung, in der sich zu bewegen den meisten Menschen möglich ist?“
Er sagt, es komme darauf an, eine solche Staatsordnung zu finden, die aus den gegebenen Bedingungen sich entwickelnd leicht Eingang und Teilnahme gewinnen wird.
Und wörtlich:
„Denn es ist kein geringeres Werk, eine Staatsordnung zu verbessern, als eine von Grund auf neue zu schaffen, wie ja das Umlernen ebenso schwer ist als das Erlernen.“
Als Folge dieser Betrachtungen können bezüglich des Lebensraumschutzes im Wesentlichen zwei Situationen zu Spannungsfeldern führen.
- Die Gesellschaft erkennt das Bedürfnis, die vorhandene Staatsordnung zu verbessern unter der Voraussetzung von Umlernprozessen, die Widerstand hervorrufen. Diesen Diskurs entwickelt sie auf die vielfältigste Weise. Die Naturschutzverbände haben innerhalb dieses Prozesses eine zentrale Funktion. Sie haben einerseits die Prozesse mitzugestalten, andererseits als Voraussetzung hierfür einen eigenen permanenten inneren Umlern- und Entwicklungsprozess zu leisten, und sie leisten ihn im Ganzen auch in recht effizienter Weise.
- Die Gesellschaft erkennt Vollzugsdefizite im staatlichen Handeln und beauftragt im Rahmen der Selbstorganisation und zumeist auf der Basis einer besonderen Gesinnungs- und Verantwortungsethik neben dem Staat Gesellschaftsgruppen, an einem Reparatur-, Korrektur- und Heilungsprozess mitzuwirken. Das geschieht z. B. über das altruistische Verbandsklagerecht der anerkannten Naturschutzverbände, die in den dafür bestimmten Situationen rechtmäßiges Handeln des Staates durchsetzen sollen.
In seinem Sondergutachten 2002 „Für eine Stärkung und Neuorientierung des Naturschutzes“ führt der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen bei der Bundesregierung aus:
„Da Naturschutzinteressen im Vergleich zu speziellen wirtschaftlichen Interessen strukturell schwach sind, erfordert die planerische Abwägung zwischen Naturschutz und anderen Belangen besondere prozedurale Kompensationsmaßnahmen:
- Beteiligungsrechte für Naturschutzorganisationen und die Öffentlichkeit,
- Sanktionen bei Abwägungsfehlern,
- naturschutzspezifische Begründungspflichten,
- Transparenz der Entscheidungswege.“
Vorher, in seinem Umweltgutachten 2000 – Schritte ins nächste Jahrtausend – äußert der Umweltrat seine Enttäuschung über das Ausbleiben einer verbesserten Umweltpolitik nach dem Regierungswechsel im Jahre 1998 und der Übernahme des Umweltministeriums durch Bündnis 90/Die Grünen und stellt fest, dass Deutschland gegenüber vielen anderen Staaten noch weit von einer Nachhaltigkeitsstrategie entfernt sei und heute zu den Nachzüglern gehöre.
Der Zustand von Natur und Landschaft sei unverändert besorgniserregend.
Deutschland sei weit davon entfernt, seinen gemeinschaftlichen Pflichten zum Schutz von Arten und Lebensräumen nachzukommen.
Der Rat hält die Einrichtung von Waldschutzgebieten im deutschen ebenso wie im europäischen Schutzgebietssystem für unverzichtbar. Dazu sollten 5% der deutschen Waldfläche als Totalreservate, 10% als Naturschutzvorrangfläche und 2 – 4% naturnahe Waldränder zur Verfügung gestellt werden.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel führte am 07.05.1996 auf dem 23. Deutschen Naturschutztag in Hamburg u. a. aus:
„Naturschutz ist langfristig ein zentraler Baustein einer nachhaltigen Entwicklung und wird als Standortfaktor wesentliche Bedeutung erhalten. Übergreifendes Umweltqualitätsziel ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt aus sittlicher Verantwortung und als Lebensgrundlage des Menschen.“
Naturschutz als ein zentraler Baustein ist zweifellos als ein Oberziel zu verstehen. Die Erhaltung der biologischen Vielfalt als Übergreifendes Umweltqualitätsziel ebenfalls. Monetäre Teilziele staatlichen Handelns haben sich demgegenüber regelmäßig dem Ziel des höchsten Nutzens für die Allgemeinheit unterzuordnen, nämlich den Oberzielen.
Als eines der Handlungsziele nannte die Ministerin: „Dazu gehört auch die Sicherung und Vernetzung von Schutzgebieten (Handlungsziel: Anteil von mindestens 10% der Fläche im Verbund als Vorrangfläche für Naturschutzziele).“
Dazu gehöre die Qualität der bestehenden Schutzgebiete zu überprüfen und ggf. zu verbessern, den rechtlich geschützten Flächenanteil in etwa zu verdoppeln sowie Schutzgebiete und nicht geschützte, aber für den Naturschutz wichtige Flächen zu vernetzen. Im Bereich der Forstwirtschaft könne die nachhaltige umweltgerechte Bewirtschaftung durch eine weitere Umsetzung des Konzeptes der naturnahen Waldbewirtschaftung erreicht werden.
Naturnahe Waldbewirtschaftung setzt eine Orientierung an den Naturwald voraus, dem man nahe zu sein hat, den es aber in Mitteleuropa bis auf isolierte museale Reste nicht mehr gibt. Entsprechend lückenhaft sind unsere Kenntnisse über eine wesentliche Voraussetzung naturnaher Waldwirtschaft.
Der muntere Gebrauch des Begriffe wie „naturgemäße Waldwirtschaft“ oder „naturnaher Waldbau“ machen deutlich, wie unscharf sich die Begrifflichkeiten darstellen, eine wesentliche Ursache für die Verständigungsprobleme innerhalb der Fachplanungen und gegenüber der Öffentlichkeit.
Am 30. Mai 2006, also zehn Jahre später, stellte die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel anlässlich des Festaktes „100 Jahre staatlicher Naturschutz“ in Bonn unmissverständlich klar, dass sich an diesen Oberzielen nichts geändert habe.
Sie stellte fest:
„Naturschutz ist kein Luxus, sondern Naturschutz muss zentraler Bestandteil der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen für unsere Gesellschaft, unsere Kinder und unsere Nachkommen sein; und er ist es auch.“
Ziehen wir eine Zwischenbilanz:
- Die normierten Umweltqualitätsziele sind Ergebnis eines breiten gesellschaftlichen Prozesses, sie zu erreichen ist verbindlicher Handlungsauftrag der Gesellschaft an die durch die Gesellschaft selbst geschaffenen Organe und ihre verantwortlich Handelnden.
- Der tatsächliche Umsetzungsspielraum wird im Rahmen von Zielhierarchien grundsätzlich nur durch gerechte Abwägung mit anderen Teilzielen auf gleicher Ebene und dem zielgerichteten Wollen der verantwortlich Handelnden begrenzt.
Das hier angesprochene Zielsystem ist auf einer strukturellen Ordnung aufgebaut, die uns nicht täglich gegenwärtig, aber im Ganzen schlüssig ist und daher jedem vernünftig handelnden Menschen eine feste Orientierung geben kann.
Doch den folgenden Ausführungen muss ich leider den Seufzer Schillers voranstellen:
„Leicht beieinander wohnen die Gedanken, doch hart im Raume stoßen sich die Sachen.“
Schon das Thema meines Referates markiert einen vermeintlichen Konflikt. In ihm werden gesellschaftliche Ansprüche in ein Spannungsfeld zu fachlichen Erfordernissen gestellt.
Wir empfinden uns als Fachleute oder zumindest Fachinteressierte. Haben wir das kollektive Gefühl, dass die gesellschaftlichen Ansprüche etwa nicht die fachlichen Erfordernisse wiedergeben? Geht es vielleicht intuitiv um die Frage, wer wen kontrolliert? Sehen wir uns in einem Machtdiskurs? Haben wir das Gefühl, dass wir der emotionalen Intelligenz einer Gesellschaft entgegen treten müssen, die als Kollektiv stärker durch den „Anteriores Cingulum“ unsers Gehirns gesteuert wird? Bekommen wir Unsicherheitsgefühle, wenn die alten philosophischen Domänen, Geist und Vernunft, gegen etwas so wenig empirisch Erfassbares wie Empfindungen stehen oder weil das Verstehen dieser Gesellschaft ein Prozess darstellt, der die Wirklichkeit durch Bewusstseinsprozesse so umformt, dass daraus ein Gedankenmodell der Wirklichkeit entsteht, nicht aber die Wirklichkeit selbst, so wie wir sie gerne verstehen möchten?
Vernunft gegen Affekt, oder Vernunft der Affekte?
Carl Friedrich von Weizsäcker betrachtet die Vernunft und die Affekte in ihrer biologischen Funktion und sieht einerseits die „Irrationalität des Rationalen“, nämlich die Irrationalität der scheinbar rationalen Verfolgung der unmittelbar eigenen Interessen, ohne vernünftige Betrachtung des zugehörigen Ganzen; und zugleich die „Rationalität des Irrationalen“, nämlich die insgesamt vernünftige Funktion der Affekte, derer wir uns normalerweise nicht bewusst sind und auch nicht bewusst zu sein brauchen.
Weizsäcker fragt, welcher Bewusstseinswandel nötig sei und weiß darauf nur die Antwort, dass die Wahrnehmung der Vernunft eines tragenden Affektes bedürfe, um zu entschlossenem Handeln zu führen. Diesen Affekt sieht er in der Nächstenliebe. Ich möchte in Bezug auf den Auftrag, die Schöpfung zu bewahren, hinzufügen, die Liebe zu den natürlichen Erscheinungen an sich.
Einen ganz anderen Aspekt der Vernunft fügt er hinzu – es komme nicht auf die richtige oder falsche Meinung an, auch nicht auf rein verstandesmäßiges Durchdringen von Problemaspekten, sondern vor allem auf eine geänderte Wahrnehmung dessen, was sei, und auf die „affektive Wahrnehmung dessen, worauf es ankomme“.
Was sind nun die fachlichen Erfordernisse? Theoretisch könnten wir sie beantworten, auch innerhalb eines abgegrenzten Gebietes, tatsächlich aber kann keine Frage die letzte Frage gewesen sein, wird jede Frage von der Fachwelt auf unterschiedlichste Art beantwortet. Während die Wissenschaft die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von Fragen definiert, ist die Philosophie an keine Begrenzung gebunden. Sie fragt weiter, ob wir wissen, was wir mit dem meinen, was wir gerade sagen.
Sokrates trieb seine Gesprächspartner mit Fragen so lange, bis sie selbst erkannten, dass sie am Anfang nicht wussten, was sie mit dem meinten, was sie sagten.
Weizsäcker stellt lapidar fest: „Wir sind Kinder der Natur. Die Natur ist älter als der Mensch. Aber der Mensch ist älter als die Naturwissenschaft.“
Die Aufgabe der Vernunft ist es, das Ganze zu denken, im Gegensatz zum Verstand, nennen wir ihn Fachverstand, der in der Begrifflichkeit eines begrenzten Feldes spezielle Urteile und Schlüsse untersucht.
Kant hat die Konsequenzen zusammengefasst:
„Einige Dinge hängen enger zusammen, alles hängt mit allem zusammen. Da wir aber den Zusammenhang von allem mit allem nicht zu denken, sondern nur zu behaupten vermögen, denken wir Einzelnes. Unsere Schwäche ist, dass wir dann das Einzelne isoliert denken und nicht in seinem echten Zusammenhang. Dann stoßen wir darauf, dass das doch falsch ist – und dies ist das philosophische Grunderlebnis. Und dann versucht man es besser zu machen, bis man entdeckt, dass man es immer noch falsch gemacht hat.“
Die Erkenntnis, dass Fachleute nur in einem sehr begrenzten Teilfeld in der Lage sind, wenn überhaupt, die richtigen Fragen zu stellen, geschweige denn, richtige Antworten geben zu können und sich daher niemals anmaßen dürfen, tatsächliche oder vermeintliche fachliche Erfordernisse kategorisch und auf gleicher Wertebene mit gesellschaftlichen Ansprüchen zu postulieren, schafft Unbehagen.
Die Fachwelt wehrt sich. Sich selbst zurückzunehmen und einzuordnen, wird als Verlust von Einfluss, ja dem Gefühl der Ausgrenzung verbunden.
Die Reaktionen sind vielfältig:
Eine ganz alltägliche ist die Vermischung von Kompetenzempfindungen mit Wagenburgdenken. Der Gegner steht da draußen und bedroht die eigene Domäne.
Ein Referent auf einer forstlichen Fortbildungsveranstaltung, schrieb in sein Manuskript sinngemäß: Naturschutz im Walde ja, aber so, wie ihn die Forstleute als richtig erkannt und schon immer praktiziert haben.
Das Problem seien die stetig wachsenden Ansprüche einer unkundigen Öffentlichkeit, die von ideologisch geprägten Funktionären der Naturschutzverbände gesteuert werden und die selbst von willfährigen Politikern, dem Zeitgeist hörig, noch verstärkt werden.
1998 erschien in der AFZ (Allgemeine Forstzeitschrift für Waldwirtschaft und Umweltvorsorge) 4/1998 ein Aufsatz von Dr. H. Ripken, ehemaliger Leiter des Referates Betriebswirtschaft, Controlling und Organisation der Nds. Landesforstverwaltung zum Naturschutz als Bestandteil von Planung und Controlling.
Er stellte fest, dass die Umweltministerkonferenz der Bundesländer 1995 beschlossen habe, dass auf 10% der jeweiligen Landesfläche Schutzgebiete ausgewiesen werden sollen, betonte aber gleichzeitig, dass die meisten Zielkonflikte mit einer rein ökonomisch ausgerichteten Forstwirtschaft vom Naturschutz verursacht werden.
Das sei in den Landesforsten auf 20% der Gesamtfläche der Fall, davon 1/3 unter völligem oder überwiegendem Verzicht auf wirtschaftliche Holznutzung, eine Feststellung, die damals und heute leicht zu widerlegen ist.
Nachdem der LÖWE-Erlass 1994 in Kraft getreten war, der das Regierungsprogramm von 1991 als verbindliche Dienstanweisung ausformte, nachdem 1992 die Europäische Richtlinie 92/43/EWG den rechtsverbindlichen Auftrag zur Schaffung eines Netzes Natura 2000 konkretisiert hatte, stand Ripken möglicherweise ein längst verbindliches gewordenes Rechtsfeld noch so fern, dass er es in seinem Aufsatz mit keinem Wort erwähnte.
Was war für ihn eine „rein ökonomisch ausgerichtete Forstwirtschaft“ was in diesem Zusammenhang der Begriff Ökonomie? Wie konnten Nutz-, Schutz- und Erholfunktion als Oberziele bezeichnet werden, die nach seiner Auffassung in einem Zielkonflikt stehen, wenn das Oberziel längst als höchster Nutzen für die Allgemeinheit in eine normative Ethik gefasst worden war und im Niedersächsischen Waldgesetz seinen verbindlichen Niederschlag gefunden hat?
Mitten in einem Umbruchprozess als Folge neuer gesellschaftspolitischer Gewichtungen, die von Kremser und Otto schon frühzeitig erkannt und meisterhaft, ja fast visionär kraft ihrer Persönlichkeiten und mit der Durchsetzungsfähigkeit ihres Amtes als Waldbaureferenten seit 1972 entwickelt und schließlich in die Form des LÖWE gegossen wurde, war zu spüren, dass es offenbar nicht leicht war, zwischen der Umsetzung neuer Zielbestimmungen und fest gefügter traditioneller Vorstellungen eine Orientierung zu finden, die auch im Innern tragfähig war.
Die Gesellschaft fordert keineswegs, dass der öffentliche Wald im betriebswirtschaftlichen Segment, dem sog. Produktbereich 1, sich nach einer Übergangszeit auch dann selbst zu tragen habe, wenn dadurch das Oberziel gefährdet würde.
Politiker behaupten regelmäßig, dass man Ihnen vor ihren legislativen Entscheidungen versichert habe, dass die Erfüllung des Teilzieles einer Kostendeckung, der so bezeichneten „schwarzen Null“, ab 2007 im Produktbereich 1 (Erzeugung von Holz und anderen Produkten) bei Sicherung sämtlicher Waldfunktionen möglich sei.
Eine derartige Zusicherung auf der Grundlage der derzeit verfügbaren Erkenntnisse kann jedoch niemand geben.
Warum auch sollte die Gesellschaft andere Anforderungen bezüglich der Wälder stellen, als an jede andere öffentliche Investition, deren Erträge sich auf mehrere Nutzergenerationen verteilen?
Der Bau einer Gemeindestraße wird durch Kredite finanziert, die über Jahrzehnte getilgt werden. Die Lasten derartiger nichtkonsumtiver Infrastrukturleistungen werden auf die Generationen verteilt, die einen Nutzen von dieser Straße haben. Die Schuldzinsen fließen an diejenigen, die das Investitionskapital bereitgestellt haben, z. B. für die Altersvorsorge, nämlich vor allem an die Bürger selbst.
Der Wald als Lebens- und Erholungsraum, nachhaltiges Nutzungskapital und Stoffsenke erfüllt ungleich komplexere Vorsorgeleistungen als eine Straße. Während eine Straße der Abschreibung unterliegt und eines Tages erneuert werden muss, führt eine nachhaltige Waldbehandlung zu einer kontinuierlichen Wertsteigerung.
Und ausgerechnet beim Wald sollte die Gesellschaft fordern, dass dieser seine von ihm abverlangten Funktionen und Werte aus sich selbst heraus erreichen soll, ohne dass es zu einem Restdefizitausgleich im Sinne eines bestens angelegten Kredites durch den Staatshaushalt kommt, wenn am Ende keine Abnutzung, sondern ein sicherer Zinsertrag steht, von den dauerhaften Wohlfahrtfunktionen einmal abgesehen?
An der Schwelle eines wachsenden gesellschaftlichen Verständnisse für den Sinn einer Gesamtbetrachtung von Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Lebensraumes Wald wird im Rahmen der so genannten Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung in den Bereichen Wald und Jagd eine neue Trennung eingezogen, die neue und tief greifende Probleme entstehen lässt. Dabei geht es, wohlgemerkt, keinesfalls um das Für oder Wider für eine bestimmte Betriebsform.
Sind es nun die Politiker, die Finanzminister, eine ehrgeizige Ministerialverwaltung? Ist es der persönlich motivierte Revierleiter, von dem die Wertschöpfung des Waldes maßgeblicher abhängt, als vielen bewusst ist, und der kaum mehr eine Chance hat, die Dynamik seiner Bestände zu erspüren? (Wer hat schon künftig die Gnade, drei Jahrzehnte oder länger in seinem Revier dieses Gespür entwickeln zu können, das sich so, wie die alten Hasen sagen, etwa nach der tausendsten Stunde des Auszeichnens zu entwickeln beginnt?)
Sind es die Naturschutzverwaltungen, die vorsichtig damit beginnen, die herkömmlichen normativen Felder zu verlassen und sich zunehmend des Waldes annehmen, der nicht erst seit heute ein Teil ihres Aufgabenfeldes ist?
Steht etwa Michael Prinz zu Salm für die gesellschaftlichen Ansprüche, der als Präsident der Arbeitsgemeinschaft deutscher Waldbesitzerverbände einen Promilleanteil der Bevölkerung repräsentiert und der sich vehement gegen die kostenlose Übertragung von 125.000 Hektar Bundesflächen an die Länder für den Naturschutz ausgesprochen hat, weil es für einige Gebiete auch private Interessenten gebe? Wer darüber dauerhafte Klage führt, dass der Privatwald aufgrund öffentlicher Ansprüche keine angemessene Rendite abwerfe, kann doch kein Interesse an zumeist devastierten teilbestockten Flächen haben, es sei denn als Subventionsempfänger oder als Jagd- und Grundherr?
Wir stehen erst ganz am Anfang einer neuen Phase innerhalb eines Diskurses, der bereits zu Beginn des letzten Jahrhunderts hochaktuell war, eines Prozesses, der manchmal durch Lückenanalysen, oft aber als Standortbestimmungen der Fachplanungen konkretisiert wurde und wird, in einem gesellschaftlichen Raum, der sich als indeterminiertes, also offenes und unbestimmtes Feld erweist.
Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass unsere fachlichen und politischen Kategorien bestimmt seien und glauben, dass z. B. FFH- und Vogelschutzrichtlinie, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung oder ein Programm wie LÖWE so ausgelegt seien, dass wir sie unzweideutig anwenden können.
Und doch zeigt uns die Erfahrung, wie unter Zwängen und Ansprüchen, die zumeist von außen einwirken, aber auch Ausfluss eigener Überzeugungen sein können, fast alle Normen argumentativ ins Gegenteil gesetzt werden können.
Um Orientierung für einen fachlich praktischen und wissenschaftlichen Lebensraumschutz zu gewinnen, müssen wir uns vor allem der Frage nähern, wie viel Aufwand in die Beantwortung welcher Fragen zu investieren sei, um Entscheidungsgrundlagen zu gewinnen, und welche Fragen wir getrost unbeantwortet lassen können, weil die Antworten in jedem Fall indeterministisch sind?
Das wäre ein Beitrag zur Effizienz.
Wir werden auch künftig niemals Sicherheit über das gewinnen, was richtig sei.
Deshalb kommt es nicht primär darauf an, das Richtige tun zu wollen, sondern vielmehr Fehler zu vermeiden.
Eine derartige Betrachtung führt überdies zu einer Bescheidenheit im Anspruch, die es uns leichter macht, die Abgrenzungsrituale sich unterschiedlich definierender Fachgebiete zu überwinden.
Wer einer so komplexen und faszinierenden Aufgabe wie der des Lebensraumschutzes im Wald verpflichtet ist, hat seine Lückenanalyse im eigenen Haus besonders intensiv zu leisten, ob im Naturschutz oder in der Forstwirtschaft.
Mein kurzer Exkurs berührt verschiedene Felder, von denen jedes für sich ein weites Spektrum unbeantworteter Fragen im Rucksack trägt.
Auf der Suche nach vermeintlich sicheren Antworten, werden wir uns immer öfter in Räumen bewegen, die wir als negative Spannungsfelder deuten. Diese negativen Situationen sind dann, so empfinden wir es, stets durch andere ausgelöst worden.
Befangen in einer mitschwingenden Unsicherheit, sehen wir uns nur zu gern einer Gesellschaft gegenüber gestellt, die unseren Einsichten und Botschaften scheinbar verständnislos oder gar kontrovers begegnet.
Deshalb versuchen wir in bunten Farben unser gutes und richtiges Handeln zu begründen. Eine professionelle PR vermeidet allzu glatt gezeichnete Bilder, die unbestimmtes Misstrauen erwecken und die Glaubwürdigkeit herabsetzen. Schwierigkeiten, Probleme, offene Fragen darf man niemals wegretuschieren.
Eigene Lücken ohne rhetorische Koketterien darzulegen, schafft Vertrauen in die Redlichkeit der Absichten.
Das fehlerhafte steht den Menschen näher und wirkt sympathischer, als ein Trugbild scheinbarer Perfektion.
Aus dem Blickwinkel vorstehender Betrachtungen heraus befindet sich der Lebensraumschutz in keinem Spannungsfeld zu gesellschaftlichen Ansprüchen. Das Problem liegt wohl eher in der traditionell gewachsenen Wahrnehmung der Fachplanungen selbst.
Wir können einer Gesellschaft nicht zum Vorwurf machen, dass wir selbst noch nicht hinreichend so orientiert sind, um aus dieser Orientierung eine positiv wirkende Überzeugungskraft entwickeln zu können, die sich an Taten messen lässt.
Diese fachübergreifende Selbstorientierung ist jedoch nicht zum Nulltarif zu haben und auch nicht von jedem zu leisten. Ich erinnere an die Einsicht Aristoteles in die Durchschnittlichkeit staatlichen Handelns.
Wir brauchen dem Gauß´schen Verteilungsmuster entsprechend das Maß überdurchschnittlicher Leistungen, das eine zielgerechte Entwicklung zu gestalten vermag und wir brauchen das Gros durchschnittlicher Leistungen, mit denen wir umsetzen und vollziehen können.
Abschließend möchte ich aus einem umfangreichen Punktekatalog vier Voraussetzungen herausheben, die ein Schlüssel zur kurzfristigen Lösung vieler Probleme sein könnten:
Der LÖWE-Erlass von 1994 als eine Bestimmung auf das forstliche Fachgebiet bezogen, die Allgemeingültigkeit für alle gesellschaftlichen Felder besitzt:
„Die beabsichtigte Entwicklung des Waldbaus erfordert ein Höchstmaß an forstfachlichem Sachverstand, ökologischem Wissen und Einfühlungsvermögen in die zeitlichen Möglichkeiten der Umsetzung“.
Höchstmaß ist nicht Durchschnitt. Also, die richtige Frau, der richtige Mann auf dem richtigen Platz – ein Auftrag an die Führungen.
Die zweite Voraussetzung wäre, einen fachlichen Diskurs so unvoreingenommen zu führen, dass als Ergebnis eine Bestätigung des bisher eingeschlagenen Weges oder aber eine Korrektur steht.
Erweist sich ein Weg als korrekturbedürftig, muss er korrigiert werden, und zwar auf abgesicherte Weise und zum frühest möglichen Zeitpunkt. So entsteht Wahrheit durch Klarheit.
Drittens, so wie eine seriöse Presse Kommentar und Berichterstattung sauber trennt, ist legitime Selbstdarstellung von der Sachinformation zu unterscheiden.
Bei dem, der zu dick aufträgt, schaut man genauer hin. Wer das Bild einer heilen Welt seines Faches malt, wird daran auch gemessen und darf nicht darüber betroffen sein, dass Gesellschaft und Politik keinen Handlungsbedarf mehr erkennen.
Viertens, nur über öffentlich dargelegte Lückenanalysen entgehen wir Selbsttäuschungen und gewinnen Vertrauen in einer Gesellschaft, die in ihrer Beurteilungsfähigkeit ein bemerkenswertes Niveau erreicht hat. Das wird den verblüfften politischen Parteien seit geraumer Zeit drastisch vor Augen geführt.
Naturschutzverbände haben in der Vergangenheit, teilweise als Ergebnis schmerzhafter Erfahrungen lernen müssen, sich auf diesem Feld sicher zu bewegen, denn von der Akzeptanz, die nur über Glaubwürdigkeit zu erzielen ist, hängt ihr Erfolg ab. Eine andere Absicherung gibt es für sie nicht.
Öffentliche Institutionen standen bisher selten vor vergleichbaren Herausforderungen, sie haben hier noch aufzuholen.
Ich habe aber das gute Gefühl, dass ein gemeinsamer Lernprozess auch zu einem Weg führen wird, den wir am Ende gemeinsam gehen werden.
*) vergl. Rede von Bundeskanzlerin Angela Merkel anlässlich des Festakts „100 Jahre staatlicher Naturschutz“ am 30. Mai 2006 in Bonn
- Einführungskommentar
- Merkblatt Nr. 1
- Merkblatt Nr. 2
- Lebensraumschutz im Spannungsfeld fachlicher Erfordernisse, gesellschaftlicher Ansprüche und tatsächlicher Umsetzungsspielräume
- Positionspapier Wald des BUND Niedersachsen zu den Niedersächsischen Landesforsten – 2007
- Kommentar zur Stiftungsgründung „Zukunft Wald“